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Blindenführhundschule Hundeschule    

 

 

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Kontakt     

DOG JOB 

 

Yves Gerwien 

Wittenwater 3a

29593 Schwienau OT Wittenwater

Tel.: 05822 941525

Mobil: 0173 61 40 889

 

E-Mail: info@dogjob.de

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen DOG JOB Abtlg. Hundeschule

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung vom Informationsabend oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von Dog Job Berlin. Die im Prospekt, auf der Webseite und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Dog Job , fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Prospekt- /Webseitenangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen (z.B. bezüglich Hotels oder Wanderroute) sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmern(für Kurse, Seminare und Workshops), bzw. durch eintragen in die Teilnehmerliste (bei den monatlichen Wanderungen und in den Aktivgruppen). Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss (nur für Kurse, Seminare und Workshops) wird der Organisator dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung aushändigen.

§ 3 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten(nur Seminare und Workshops)  betragen:
> bis 2 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr.
> bis 1 Woche vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
> Bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Die Stornierungskosten(nur Kurse)  betragen:
> bis 2 Wochen vor Beginn: 20% der Teilnahmegebühr.
> bis 3 Tage  vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
> Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird(Nur Seminare und Workshops).
Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird(Nur Kurse).
Bei Ausfall des Kursleiters unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.

§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.

§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Uelzen

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen DOG JOB Abtlg. Blindenführhundschule/ Servicehundschule/ Spezialausbildung von Hunden

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Kostenvoranschalg von Dog Job . Dog Job, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen  Änderungen Des Kostenvoranschlages zu erklären, über die der Auftaggeber  informiert wird. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von 10 Tagen vom Auftrag zurückzutreten. Tritt er nicht innerhalb dieser Frist vom Auftrag zurück, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Auftrag)
Mit der Erteilung des Auftrages schließt der Auftraggeber mit dem Organisator einen verbindlichen Vertrag ab. Die Erteilung des Auftrages erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

§ 3 Bezahlung
Nach erfolgreich abgeschlossener Gespannprüfung (nur Blindenführhunde) bzw. nach der vereinbarten Einarbeitung des Hundes wird dem Auftraggeber durch den Organisator eine Rechnung übersand. Die in dieser Rechnung angegebenen Zahlungsfristen sind einzuhalten. 


§ 4 Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle der Stornierung kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
ˇ ab 2 Wochen nach Erteilung des Auftrags 25% Des netto Kostenvoranschlages zzgl. 16% Ust.
ˇ ab 12 Wochen nach Erteilung des Auftrags 50% des netto Kostenvoranschlages zzgl.16% Ust. 
ˇ Ab einer Woche vor Beginn der Einarbeitung kann der Auftag nicht mehr storniert werden. Bei Rücktritt ab diesem Zeitpunkt ist der volle Rechnungsbetrag zu erstatten


§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Ausbildung bzw. der Tierschutz gefährdet ist. Bei Ausfall des Ausbilders.

§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden

§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Uelzen

 

 

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