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Kontakt

DOG JOB
Yves Gerwien
Wittenwater 3a
29593 Schwienau OT Wittenwater
Tel.: 05822 941525
Mobil: 0173 61 40 889
E-Mail: info@dogjob.de
Allgemeine
Geschäftsbedingungen DOG JOB Abtlg. Hundeschule:
§
1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung vom Informationsabend oder in den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von Dog Job Berlin.
Die im Prospekt, auf der Webseite und/oder in der Teilnahmebestätigung
enthaltenen Angaben sind bindend. Dog Job , fortan Organisator
genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung
der Prospekt- /Webseitenangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor
Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der
Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten
und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue
Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen
(z.B. bezüglich Hotels oder Wanderroute) sowie zeitliche Verschiebungen
vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe
zu kommen.
Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den
jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der
Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des
Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den
Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmern(für
Kurse, Seminare und Workshops), bzw. durch eintragen in die Teilnehmerliste
(bei den monatlichen Wanderungen und in den Aktivgruppen). Der Anmelder
steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner
bestimmten Form. Nach Vertragsschluss (nur für Kurse, Seminare und
Workshops) wird der Organisator dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung
aushändigen.
§ 3 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen
Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist
versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des
Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die
Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt
hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung
ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten(nur Seminare und Workshops) betragen:
> bis 2 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr.
> bis 1 Woche vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
> Bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung erfolgt
keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht
erstattet.
Die Stornierungskosten(nur Kurse) betragen:
> bis 2 Wochen vor Beginn: 20% der Teilnahmegebühr.
> bis 3 Tage vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
> Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält,
insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet
werden.
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird(Nur Seminare und Workshops).
Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird(Nur Kurse).
Bei Ausfall des Kursleiters unter Erstattung des anteiligen
Teilnahmepreises.
§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden
handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt.
Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren
Hunde herbeigeführt werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber
dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche
ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Uelzen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen DOG JOB Abtlg. Blindenführhundschule/
Servicehundschule/
Spezialausbildung von Hunden:
§
1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem
Kostenvoranschalg von Dog Job . Dog Job, fortan Organisator
genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
Änderungen Des Kostenvoranschlages zu erklären, über die der
Auftaggeber informiert wird.
In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von 10 Tagen vom
Auftrag zurückzutreten. Tritt er nicht innerhalb dieser Frist vom Auftrag
zurück, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als
angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen,
sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem
Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen
Verpflichtungen.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Auftrag)
Mit der Erteilung des Auftrages schließt der Auftraggeber mit dem
Organisator einen verbindlichen Vertrag ab. Die Erteilung des Auftrages
erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
§ 3 Bezahlung
Nach erfolgreich abgeschlossener Gespannprüfung (nur Blindenführhunde)
bzw. nach der vereinbarten Einarbeitung des Hundes wird dem Auftraggeber
durch den Organisator eine Rechnung übersand. Die in dieser Rechnung
angegebenen Zahlungsfristen sind einzuhalten.
§ 4 Rücktritt durch den Auftraggeber
Der
Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit stornieren. Die Stornierung hat
schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist
der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle der Stornierung kann der Organisator Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
ˇ ab 2 Wochen nach Erteilung des Auftrags 25% Des netto
Kostenvoranschlages zzgl. 16% Ust.
ˇ ab 12 Wochen nach Erteilung des Auftrags 50% des netto
Kostenvoranschlages zzgl.16% Ust.
ˇ Ab einer Woche vor Beginn der Einarbeitung kann der Auftag nicht
mehr storniert werden. Bei Rücktritt ab diesem Zeitpunkt ist der volle
Rechnungsbetrag zu erstatten
§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält,
insbesondere das Ziel der Ausbildung bzw. der Tierschutz gefährdet ist.
Bei Ausfall des Ausbilders.
§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt werden
§
7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber
dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche
ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge
§
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Uelzen
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